Bauantrag Kosten – Mit welchen Preisen muss man rechnen?
Der Bauantrag ist die erste Hürde, die angehende Bauherren nehmen müssen. Ohne Bauantrag und daraus resultierende Baugenehmigung kann ein Haus in Deutschland nicht legal gebaut werden. Das hieße, dass das bereits errichtete Gebäude ohne Baugenehmigung jederzeit wieder auf behördliche Anordnung abgerissen werden könnte.
Wie bei allen Anträgen an Behörden fallen für den Bauantrag ebenfalls Kosten an, die von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden. In erster Linie ist der Standort des geplanten Hauses von Bedeutung, da sich die Gebührensätze je nach Bundesland unterscheiden. Auch die einzureichenden Unterlagen variieren je nach Bundesland teils sehr stark. Als Faustregel gilt: Je mehr Unterlagen eingereicht werden müssen, desto höher fallen im Schnitt die Kosten für den Bauantrag aus. Darüber hinaus werden die Kosten für den Bauantrag, die zu den typischen Baunebenkosten zählen, von der einreichenden Person und der Art des Bauantrags beeinflusst.
Große und kleine Bauvorlageberechtigung
Hierbei unterscheidet man in die große und die kleine Bauvorlageberechtigung. Erstere wird in der Regel vom Architekten oder Bauingenieur beantragt, der dafür ebenfalls Gebühren einfordert. Die große Bauvorlageberechtigung gilt für alle Bauwerke. Architekten, die sie beantragen wollen, müssen in der Architektenkammer Mitglied sein. Bauingenieure können diese nur stellen, wenn sie in einer speziellen Liste eingetragen sind, die sie als berechtigt zum Einreichen der großen Bauvorlageberechtigung ausweist.
Die kleine Bauvorlageberechtigung ist weniger umfangreich, allerdings auch nur in folgenden Bundesländern denkbar:
- Bayern
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Schleswig-Holstein
Wer darf den Bauantrag stellen?
Nur in einigen Ausnahmefällen sind zudem weitere Berufsgruppen berechtigt, den Bauantrag zu stellen. Zu diesen Berufsgruppen gehören
- Innenarchitekten,
- Bautechniker,
- Maurermeister,
- Zimmerermeister,
- Betonbauermeister und
- Architekten ohne Eintrag in die Liste der Berechtigten.
Damit diese Berufsgruppen den Bauantrag stellen können, ist es jedoch erforderlich, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So können genannte Berufsgruppen einen Bauantrag stellen, wenn das Wohngebäude über maximal zwei Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von 200 Quadratmetern verfügt. Gewerbliche Gebäude können ebenfalls von diesen Personen beantragt werden, sofern deren Wandhöhe bei maximal drei Metern liegt, sie maximal ein Geschoss aufweisen und die Bruttogeschossfläche 200 Quadratmeter nicht überschreitet. Außerdem können die Berufsgruppen den Bauantrag für landwirtschaftliche Betriebsgelände mit einer Brutto-Grundfläche von maximal 200 Quadratmetern im Erdgeschoss stellen. Gleiches gilt für den Bau von Garagen, deren Nutzfläche ebenfalls auf 200 Quadratmeter beschränkt ist.
Welche Unterlagen sind für den Bauantrag nötig?
Wie eingangs erwähnt, unterscheiden sich die benötigten Unterlagen für den Bauantrag abhängig vom jeweiligen Bundesland. Häufig werden aber folgende Unterlagen für den Bauantrag verlangt:
- Bauantrag mit statistischem Erhebungsbogen:Einige Länder stellen ein spezielles Formular zur Verfügung, welches lediglich ausgefüllt werden muss. Es können jedoch Zustimmungserklärungen der Nachbarn nötig werden.
- Bauzeichnungen:Die Bauzeichnungen, die vom Architekten angefertigt wurden und in einem Maßstab von 1:1000 vorgelegt werden müssen, sind ebenfalls Bestandteil des Bauantrags.
- Lageplan:Üblicherweise wird ebenfalls ein katasteramtlicher Lageplan gefordert. Die Flurkarte muss ebenfalls im Maßstab 1:1000 vorgelegt werden. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, die Katasterämter und die Sachverständigen für das Vermessungswesen stellen die Unterlagen zur Verfügung. In der Regel werden zwei Dokumente plus einem beglaubigten Lageplan benötigt.
- Baubeschreibungen:Ebenfalls werden häufig Baubeschreibungen für den Bauantrag benötigt. Sie sollen den geplanten Bau des Hauses in allen Einzelheiten beschreiben. Auch Ausstattung und verwendete Baumaterialien sind darin zu finden.
- Kosten- und Flächenberechnungen:Wohnfläche und Gesamtkosten des Baus sind in diesen Berechnungen zu ermitteln.
- Technische Nachweise:Außerdem werden technische Nachweise bezüglich Schall- und Wärmeschutz sowie einem Standardsicherheitsnachweis über die Statik verlangt.
- Entwässerungsplan:Ebenfalls wird in der Regel ein Entwässerungsplan gefordert. Dabei wird die Abwasserbeseitigung zeichnerisch dargestellt.
- (Betriebsbeschreibung):Diese Position ist in der Regel nur bei gewerblich genutzten Gebäuden von Bedeutung. Hier muss der geplante Betrieb detailliert beschrieben werden. Neben der Tätigkeit des Unternehmens werden auch Angaben zu Betriebsabläufen und Anzahl der Mitarbeiter verlangt.
Welche Kosten entstehen für den Bauantrag?
Die Kosten für den Bauantrag lassen sich demnach wieder in verschiedene Positionen unterteilen. Je nachdem, welche Unterlagen gefordert werden und ob diese etwa vom Architekten und/oder Bauingenieur angefertigt werden müssen, fallen für deren Arbeit Kosten an. Hinzu kommen die Gebühren durch die zuständige Behörde. Im Schnitt sollten Bauherren mit etwa zehn Prozent der gesamten Bausumme für die Anfertigung der Unterlagen für den Bauantrag rechnen. Kostet also der Neubau eines Hauses 125.000 Euro, fallen für die Erstellung der Unterlagen rund 12.500 Euro an.
Die Kosten der zuständigen Baubehörde richten sich ebenfalls nach den Kosten des Hausbaus. Sie werden konkret nach folgender Formel berechnet:
- Bauwert = Bauwert in Euro/m³ x umbauter Raum in m³
- Kosten = Bauwert x 0,5 Prozent
Beispiel: Wird ein Bauwert von 180 Euro pro Kubikmeter und ein umbauter Raum von 700 Kubikmeter angenommen, ergibt sich daraus folgende Rechnung:
- Bauwert: 180 Euro/m³ x 700 m³ = 126.000 Euro
- Kosten: 126.000 Euro x 0,5 Prozent = 630 Euro
Als pauschalen Richtwert für die Gebühren des Bauantrags kann man von 0,5 Prozent der Bausumme ausgehen. In unserem Beispiel mit 126.000 Euro Bausumme wären also rund 630 Euro an Gebühren für den Bauantrag fällig. Zu beachten ist hierbei, dass die Behörden oft eine Mindestgebühr von 100 bis 200 Euro berechnen, die selbst dann gilt, wenn die Bausumme deutlich niedriger ausfällt und damit der prozentuale Wert der Gebühren ebenfalls sinkt.
Wichtig ist zudem, dass die Gebühren des Bauantrags grundsätzlich für dessen Überprüfung anfallen. Sollte dieser aufgrund Fehlern in den eingereichten Unterlagen abgelehnt werden, müssen die Gebühren dennoch bezahlt werden. Sparen können Bauherren, wenn sie eine kleine Bauvorlageberechtigung vorab einreichen. Die ist etwas günstiger als der endgültige Bauantrag.
Kann ich beim Bauantrag Kosten einsparen?
Die Einsparmöglichkeiten beim Bauantrag sind stark eingeschränkt, da die einzureichenden Unterlagen grundsätzlich von erfahrenen und fachlich versierten Personen bzw. Berufsgruppen erstellt werden müssen, die für ihre Arbeit entlohnt werden müssen. Einsparmöglichkeiten ergeben sich im Grunde nur in zwei Varianten:
- Alle Unterlagen im Vorfeld korrekt erstellen und pünktlich einreichen. Durch fehlerhafte Unterlagen kann es zur Ablehnung des Bauantrags und einem erneuten Antrag mit weiteren Kosten kommen.
- Mit dem Architekten, der den Bauantrag einreichen soll, ein Pauschalangebot vereinbaren, um so Kosten zu sparen.
Die Möglichkeit, den Bauantrag selbst zu stellen, wird zwar mitunter als Einsparmaßnahme empfohlen, ist in der Praxis aufgrund der umfangreichen und komplex anzufertigenden Unterlagen jedoch kaum realisierbar.