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Fertig- & Massivhaus in Brandenburg bauen

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Wohnen in Brandenburg bedeutet auch, die Nähe der Hauptstadt erleben zu können, denn das Bundesland umschließt den Stadtstaat Berlin. Attraktiv ist für viele Menschen genauso die Nähe zu Polen, denn im Osten grenzt das Land an Brandenburg an. Immer mehr Menschen zieht es nach Brandenburg, die vor allen Dingen die dünne Besiedelung zu schätzen wissen.

In Brandenburg können lang gehegte Wohnträme erfüllt werden, die von der Wohnung oder Haus über einen Neu- oder Altbau bis hin zum Fertighaus oder einem Massivhaus reichen. Für jeden Wohngeschmack wird sich der richtige Ort finden lassen, wo er sagen kann, dass er endlich zu Hause angekommen ist. Außerdem kann die Unterstützung von kompetenten Bauunternehmen für das Fertig- oder Massivhaus in Brandenburg in Anspruch genommen werden.

Massiv- & Fertighäuser in Brandenburg

Hausbau in Brandenburg: Großstadt oder Landleben

Brandenburg zählt mit zu den flächenmäßig größten Ländern in Deutschland und ist auch von den neuen Bundesländern das größte. Das Bundesland dehnt sich über rund 29.500 Quadratkilometer aus und knapp 2,5 Millionen Menschen haben hier ihre Heimat. Das Bundesland begrüßt seine Bewohner und Gäste mit den Worten 'Brandenburg. Neue Perspektiven entdecken'. Und hier werden auch beim Wohnen neue Perspektiven geboten, so dass die Menschen ganz nach ihrem eigenen Geschmack wohnen und leben können.

Wer das Großstadtflair bevorzugt, kann sich für die Landeshauptstadt Potsdam als Wohnsitz entscheiden, aber auch Frankfurt (Oder), Cottbus und Brandenburg Havel haben einiges zu bieten. Alle dieser vier kreisfreien Städte in Brandenburg besitzen ihren eigenen Charme. Aber auch die 14 Landkreise bieten viele Möglichkeiten, um sich den Traum von einem Massivhaus zu erfüllen, wie beispielsweise der Landkreis Barnim mit seiner Kreisstadt Eberswalde, Oberhavel mit Oranienburg oder Havelland mit Rathenow, um nur einige zu nennen. Da wo andere Urlaub machen, wie im Landkreis Dahme-Spreewald mit der Kreisstadt Lübben, kann ein Fertig- oder Massivhaus genauso seinen Platz finden. Fernab von der Großstadthektik und dennoch in der Nähe von der Stadt wird das idyllische Landleben geboten.

Bauunternehmen in Brandenburg

Leben, Wohnen und Arbeiten in einer intakten Umwelt, das hat sich Brandenburg auf die Fahnen geschrieben. Die Bewohner setzen alles daran, die kulturhistorischen und natürlichen Ressourcen ihres Landes intelligent und schonend zu nutzen. Etwa 23.000 archäologische Fundplätze, rund 10.500 Baudenkmäler, über 500 Herrenhäser und Schlösser, viele malerische Innenstädte, Dörfer, Marktplätze, Kirchen und Gassen, das ist Brandenburg. Das ist sicherlich ein überzeugender Entscheidungsaspekt für den Massivhausbau.

Zahlreiche Unternehmen haben sich in Brandenburg angesiedelt und so finden sich auch kompetente Partner für den Bau von einem Fertig- oder Massivhaus. Viele Industrieunternehmen und Branchen aus der Verkehrstechnik, Energie- und Bautechnik, Mikrosystemtechnik, Umwelttechnik, Optik, Elektronik und noch viele andere haben Brandenburg als attraktiven Wirtschaftsstandort entdeckt.

Kompetente Baufirmen in Brandenburg

Energieeffizient bauen in Brandenburg

Auch in Brandenburg wird heute vermehrt auf fortschrittliches Bauen gesetzt. Die Devise lautet hier erneuerbare Energien, um damit die Umwelt zu schonen. Dabei sollen diese nicht ausschließlich im öffentlichen Bereich eingesetzt werden, sondern genauso im privaten. So können auch beim Fertig- und Massivhaus in Brandenburg energiesparende Elemente zum Einsatz kommen. Das Bundesland bietet den Bauherren zahlreiche Tipps, wie sie den Klimaschutz bereits in ihrem Wohnbereich umsetzen können. Ebenso werden Informationen zu Fördermöglichkeiten geboten.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Brandenburg?

Auch in Brandenburg berechnet sich die Grunderwerbsteuer nach dem Kaufpreis des Grundstücks, sofern es unbebaut ist. Bei bebauten Grundstücken wird der gesamte Kaufpreis als Grundlage hergenommen. Eine Besonderheit gilt, wenn ein Grundstück vom Bauunternehmen gekauft wird, das später auch Ihr Eigenheim darauf errichten soll. In diesem Fall werden nämlich genauso die Kosten des noch zu bauenden Hauses mit eingerechnet. In Brandenburg beläuft sich die Grunderwerbsteuer auf 6,5 %, genau wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein oder NRW. Erwerben Sie also ein Grundstück zum Preis von 100.000 € in Brandenburg, beträgt die Grunderwerbsteuer 6.500 €.

Grunderwerbsteuer Brandenburg – Wann ist sie zu zahlen?

Im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer ist es für angehende Baufamilien natürlich ebenso von Bedeutung, wann diese fällig wird. Grundsätzlich sieht der Fiskus den Zeitpunkt eines rechtskräftig abgeschlossenen Vertrages als Grundlage für den Steuerbescheid an. Deshalb wird dieser sofort nach Vertragsschluss ausgestellt und die Zahlung der Grunderwerbsteuer muss regelmäßig binnen 30 Tagen nach Zugang des Steuerbescheids erfolgen.

Als Vertragsschluss gilt jeder Vertrag, bei dem man sich auf einen Kaufpreis geeinigt hat und der von beiden Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer) notariell unterzeichnet wurde. Irrelevant für die Steuerberechnung ist hingegen, ob der Kaufpreis bereits geflossen ist. Für alle Bauherren, die knapp bei Kasse sind, sei noch zu erwähnen, dass eine Stundung der Grunderwerbsteuer beim Fiskus nicht möglich ist. Grund dafür ist der, dass es sich hierbei um eine Verkehrssteuer handelt, die grundsätzlich nicht stundungsfähig ist. Allerdings haben die Finanzbehörden einen gewissen Ermessensspielraum, so dass sie auch längere Zahlungsfristen festsetzen können. Dieser Spielraum wird in der Praxis jedoch kaum genutzt.

In Brandenburg die Grunderwerbsteuer reduzieren

In manchen Fällen kommt es nach Abschluss des Kaufvertrages sowie Zahlung des Kaufpreises zur Feststellung von Mängeln. Diese berechtigen den Käufer dazu, den Kaufpreis zu mindern. Sofern sich Käufer und Verkäufer rechtskräftig, also vor dem Notar, auf eine Kaufpreisminderung einigen, ist auch der Fiskus darüber in Kenntnis zu setzen.

In diesem Fall muss nämlich auch die festgesetzte Grunderwerbsteuer gesenkt werden. Dadurch sind bereits entrichtete Beträge, die zu hoch ausgefallen sind, zurück zu erstatten. Allerdings ist eine Rückerstattung der bereits gezahlten Steuer nur binnen einer Zwei-Jahres-Frist durchsetzbar. Deshalb ist hier Eile geboten.

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