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Niedrigenergiehaus – das hohe Ziel des GEG

Von Marc Hammermeister Am 11. September 2022

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2002 – auf dieses Jahr datiert das Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung, jener Gesetzesvorschrift, welche zum Ziel hat, den Energieverbrauch in Privathaushalten zu senken und damit die Energiewende einzuläuten, und 2020 vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde. Dabei mussten sich die Bauherren und Hausbesitzer mit einer Trendwende im Bausektor auseinandersetzen, denn das GEG enthält strikte Energievorgaben, denen ein Haus entsprechen muss. Und dank diesen ist inzwischen jedes Haus zum Niedrigenergiehaus geworden.

Daten und Fakten zum Niedrigenergiehaus

Wenn man durch Deutschlands Straßen blickt, so wird man garantiert nicht nur Niedrigenergiehäuser finden. Wohl aber in Neubaugebieten, denn wer heute neu baut, der muss zwangsläufig die Vorgaben der Energieeinsparverordnung einhalten. Und diese besagt nun mal, dass ein Niedrigenergiehaus den Mindeststandard, den Neubauten im energetischen Sinne zu erfüllen haben, bildet.

An dieser Stelle bleibt natürlich die Frage, was denn ein Niedrigenergiehaus ausmacht, sprich, wodurch ein gewöhnliches Haus zum Niedrigenergiehaus wird. Und dafür gibt es eindeutige Kriterien.

  1. Ein Niedrigenergiehaus muss einen deutlich reduzierten Heizwärmebedarf aufweisen. Im Konkreten darf der Heizenergieverbrauch 70 kWh pro Jahr nicht übersteigen.
  2. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass in einem Jahr pro Wohnflächenquadratmeter nicht mehr als 7 Liter Heizöl oder 7 m³ Erdgas verbraucht werden dürfen.
  3. Außerdem muss der Transemissionswärmeverlust ebenso reduziert sein wie der Energieverbrauch zur Warmwasseraufbereitung.
  4. Zusammengefasst ist der Energiebedarf eines Niedrigenergiehauses um 30 % geringer als bei einer Vergleichsimmobilie, die nicht den EnEV Vorgaben entspricht.

Wie wird ein Gebäude zum Niedrigenergiehaus?

Maximal 70 kWh pro Jahr Heizenergieverbrauch, 30 % weniger Energieeinsatz zur Warmwasseraufbereitung, dazu ein reduzierter Transemissionswärmeverlust – um diese Ziele zu erreichen, reicht ein gewöhnlicher Hausbau nicht aus. Zu hoch sind die Anforderungen, die mit diesen Vorgaben einhergehen. Es musste folglich ein neues Baukonzept her, welches das Potenzial bietet, genau diese Richtlinien der Energieeinsparverordnung einzuhalten. Das Ergebnis ist eine Hauskonzeption, welche auf zwei Säulen basiert:

  1. Dämmung:

Das komplette Haus wird in eine Art luftdichte Hülle eingepackt. Extra hierfür entwickeltes Dämmmaterial sorgt dafür, dass über die Hausfassade keine Energie entweichen kann. Mehrfach verglaste Fenster und Türen minimieren den Wärmeverlust über diese Hauselemente und auch der Keller und das Dach sind nach außen hin absolut dicht abgedämmt. Dabei wird besonders großer Wert auf die Vermeidung von Kältebrücken gelegt.

  1. Lüftung:

Dort, wo keinerlei Energie entweichen kann, bleibt leider auch die abgestandene Luft im Inneren und Frischluft kann nur schwer eindringen. Lüften ist notwendig, aber gerade in diesem Punkt begehen die meisten Menschen schwerwiegende Fehler. Deshalb ist in ein Niedrigenergiehaus ein kontrolliertes Lüftungssystem integriert, welches abgestandene Luft ansaugt und frische, häufig zuvor angewärmte Luft einbläst.

Das Hausheizsystem, welches dem Anwärmen der Frischluft dient, basiert im Niedrigenergiehaus in der Regel auf regenerativen Energien.

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