Architekt

Architekt – Wann braucht man Ihn?

Von Marc Hammermeister Am 1. September 2022

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Architekt – Preise & Kosten

Im Zusammenhang mit dem Hausbau oder Umbau eines bestehenden Hauses sind die Leistungen eines Architekten von großer Bedeutung. Er kann Bauherren in vielen Belangen unterstützen, die Bauphase begleiten und sinnvolle Ratschläge erteilen.

Die grundlegenden Aufgaben des Architekten sind die

  • technische,
  • gestalterische und
  • wirtschaftliche Planung eines Hauses, sowie
  • der Bau des Gebäudes

als solches.

Bei der Suche nach einem Architekten sollten Verbraucher wissen, dass diese Berufsbezeichnung geschützt ist. Das heißt, dass sich nur derjenige als Architekt bezeichnen darf, der

  • eine entsprechende Ausbildung und
  • Berufspraxis aufweisen kann,
  • Mitglied in der Architektenkammer ist und
  • auf der Architektenliste der Architektenkammer geführt wird.

Bei Zweifeln sollten sich Verbraucher die zugehörigen Unterlagen vorlegen lassen. Zudem müssen die Architekten sich an die geltende Berufsordnung halten. Deren Einhaltung wird übrigens auch von der zuständigen Architektenkammer überwacht.

Diese Dienstleistungen kann ein Architekt anbieten

Das Leistungsspektrum, das Architekten heute anbieten, geht weit über die Zeichnung von Grundrissen hinaus. Üblicherweise beginnt die Zusammenarbeit mit einem ersten Gespräch, bei dem sich Bauherr und Architekt kennen lernen und erste Wünsche zur Leistung geäußert werden. Diese Vorstellungen und Wünsche werden im weiteren Verlauf präzisiert, erste Skizzen und Zeichnungen entstehen und werden zu einem ersten Entwurfskonzept ausgearbeitet. Dabei werden Anregungen und Ratschläge seitens des Architekten gemacht.

Diese beziehen sich häufig auf so wichtige Punkte, wie

  • Baurecht,
  • technische Rahmenbedingungen,
  • Kosten,
  • Haustechnik,
  • Energieeffizienz,
  • Ökoeffizienz,
  • Statik und vieles mehr.

Im Anschluss daran arbeitet der Architekt die Hausform und die Räumlichkeiten so aus, dass der Bauherr diese direkt bei den zuständigen Behörden einreichen kann. Allerdings sollten Verbraucher diese Aufgabe besser dem Architekten selbst überlassen, denn hier sind sehr komplexe Genehmigungen notwendig, die der Architekt selbst besser erhält, als der Bauherr.

Weitere Leistungen des Architekten werden beim eigentlichen Hausbau realisiert. Diese befassen sich mit der Vorbereitung, der Koordination und der Überwachung des Hausbaus.

Dabei übernimmt der Architekt unter anderem folgende Aufgaben:

  • Anfertigung notwendiger Bauzeichnungen,
  • Erstellung von Leistungsbeschreibungen für die Handwerker,
  • Erstellung von Terminplänen,
  • Einholung von Angeboten der Baufirmen/Handwerksbetriebe,
  • Überprüfung der Kosten sowohl inhaltlich, wie auch rechnerisch,
  • Kostenvergleich der Angebote,
  • Kontrolle der Arbeiten auf der Baustelle,
  • Erfassung und Beseitigung von Baumängeln auf der Baustelle.

Grundsätzlich gilt, dass die Leistungen des Architekten eindeutig vertraglich geregelt werden sollten. Andernfalls kann es während der Zusammenarbeit zu Irritationen kommen. Eigenleistungen, die die Bauherren erbringen wollen, sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Hier kann der Architekt Hilfestellung dazu geben, ob die Eigenleistungen realistisch eingeschätzt werden und welche Einsparungen sich damit tatsächlich realisieren lassen.

LeistungsphaseBenennung LeistungsphaseAnteil an GesamtleistungBeinhaltete Leistungen
1Grundlagenermittlung3 %• Festlegung der Aufgabenstellung• Festlegung der Größe und des groben Zuschnitts der Immobilie
2Vorplanung7 %• Mehrere Entwürfe werden anhand der Vorgaben erstellt• Baukosten werden geschätzt
3Entwurfsplanung11 %• Entscheidung für einen Entwurf ist gefallen• Dieser wird mittels zeichnerischer Darstellung zu einem Gesamtentwurf konkretisiert• Erste Gespräche mit Behörden finden statt, um die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zu prüfen
4Genehmigungsplanung6 %• Baurechtliche Bestimmungen werden herangezogen und auf dieser Basis die Bauanträge erarbeitet• Mögliche Fördermittel werden beantragt
5Ausführungsplanung25 %• Detaillierte Pläne für die Handwerker werden erstellt• Detailzeichnungen, Konstruktionszeichnungen und Ausführungszeichnungen werden erstellt
6Vorbereitung der Vergabe10 %• Sowohl die Tätigkeiten am Neubau wie auch die verwendeten Materialien werden festgelegt• Leistungsverzeichnisse werden an die Handwerker herausgegeben, um Kostenangebote einzuholen
7Mitwirkung bei der Vergabe4 %• Prüfung der eingegangenen Angebote• Beratung des Bauherrn bei der Wahl der Handwerker• Erstellung eines Preisspiegels für die Teilleistungen
8Objektüberwachung31 %• Hausbau erfolgt• Überwachung der ausgeführten Arbeiten dahingehend, dass diese mit den Ausführungsplänen, Baugenehmigungen, Leistungsbeschreibungen und Zeitplänen übereinstimmen• Koordination und Überwachung der Arbeiten• Überprüfung und Freigabe der Handwerkerrechnungen• Organisation behördlicher Abnahmen
9Objekt-Betreuung und Dokumentation3 %• Betreuung des fertigen Objekts• Objektbegehung• Feststellung von Baumängeln vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen• Geltendmachung der festgestellten Mängel gegenüber dem Bauunternehmen• Überwachung der Mängelbeseitigung

Anhand dieser Auflistung der verschiedenen Aufgaben des Architekten wird deutlich, wie wichtig es ist, dass dessen Aufgaben bereits im Vorfeld vertraglich detailliert geregelt werden.

Was kostet ein Architekt?

Wer einen Architekten für sein (Um-)Bauvorhaben in Anspruch nehmen will, muss diesen natürlich entsprechend bezahlen. Doch welche Kosten kommen auf ihn zu? Eine freie Verhandlungsbasis gibt es in diesem Berufszweig nicht. Architekten sind verpflichtet, ihre Gebühren nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) abzurechnen. Damit ist auch die viel zitierte Annahme, Architektenhonorare würden prozentual von der gesamten Bausumme errechnet, nicht korrekt. Die Honorartabellen enthalten dabei Spannen, die die Mindest- und Höchstsätze beinhalten und jederzeit nachgelesen werden können.

Die Höhe des Honorars ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig, wie wir weiter unten in einer Beispielrechnung verdeutlichen werden. Die bekanntesten Faktoren sind der Aufwand für die Leistungen, die Komplexität des gesamten Bauvorhabens und die Gesamtkosten für selbiges.

Als Faustregel kann man sich merken: Je schwieriger und komplizierter sich das gewünschte Gebäude errichten lässt, desto mehr Aufwand entsteht für den Architekten bei der Planung und umso höher fallen die Gesamtkosten aus. Durch diesen erhöhten Aufwand verändert sich die Honorarzone. Insgesamt sieht die HOAI fünf Honorarzonen vor. Wer sich für den Bau eines Einfamilienhauses entscheidet, liegt etwa mittig in der Honorarzone III, wobei je nach aktueller Aufgabe des Architekten mitunter auch nur drei Honorarzonen zur Anwendung kommen. Jede der Honorarzonen enthält sowohl einen Mindest-, wie auch einen Höchstsatz. Über diese kann man frei mit dem Architekten verhandeln. Sind keine besonderen Vereinbarungen getroffen, so gilt grundsätzlich der Mindestsatz laut HOAI.

Wer an der Höhe des berechneten Honorars zweifelt, sollte sich frühzeitig an die zuständige Architektenkammer wenden. Bauherren erhalten bei diesen Merkblätter und zahlreiche Informationen, aber auch Fragen werden beantwortet. Mündliche Zusagen sind, wie bei jeder Vereinbarung, so viel wert, wie das Papier, auf dem sie geschrieben stehen. Deshalb sollten alle Vereinbarungen mit dem Architekten schriftlich fixiert werden.

Beispielberechnung des Architektenhonorars
LeistungenBeeinflussende FaktorenHonorarzonePreis
Grundleistungen bei Gebäuden und InnenräumenAnrechenbare Kosten = 50.000 EuroIII = durchschnittliche Anforderungen9.000 Euro
Umbauten & Modernisierungen von GebäudenBis zu 33 % Zuschlag = 11.970 Euro
Umbauten & Modernisierungen von InnenräumenBis zu 50 % Zuschlag = 13.500 Euro

Weitere beeinflussende Faktoren, die in die Honorarberechnung mit einfließen, sind unter anderem

  • Anzahl der Funktionsbereiche,
  • konstruktive, technische und gestalterische Anforderungen,
  • Anforderungen an die Lichtgestaltung

und vieles mehr.

Braucht man einen Architekten auch für das Fertighaus?

Viele Bauherren stellen sich ebenso die Frage, ob sie den Architekten auch für ein Fertighaus (Was kostet ein Fertighaus?) benötigen. Der firmenunabhängige Architekt kann hier ebenfalls sinnvoll sein. So kann er beispielsweise die durchgeführten Aufgaben kontrollieren und überwachen. Die Kosten einer solchen Bauüberwachung durch den Architekten sind dabei wiederum von verschiedenen Faktoren abhängig.

Zu diesen zählen etwa

  • Größe und
  • Ausstattung des Hauses,
  • Größe des Grundstücks und
  • Art des Baugrunds.

In der Regel sollte man hierbei von einem Stundenhonorar ausgehen. Dieses kann laut HOAI bis zu 82 Euro pro Stunde zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer betragen. Doch nicht nur zur Überwachung der am Fertighaus durchgeführten Arbeiten lohnt sich der Einsatz eines Architekten. Er kann bereits bei der Baubeschreibung hilfreich sein. Hier sind Angaben, wie „Dachausbau möglich“ oder „Fliesen enthalten“ für den Laien oft schwer verständlich.

(Lesen Sie dazu den Artikel „Massivhaus vs. Fertighaus – Vorteile und Nachteile)

So sind beispielsweise die Fußböden im Dachgeschoss nicht enthalten oder die Fliesen sind zwar enthalten, allerdings nicht in der Qualität, die vom Bauherrn gewünscht wurde. Durch diese nicht verstandenen Passagen in der Beschreibung kann es zu nachträglichen Kosten für Bauherren kommen, die so schlicht und ergreifend nicht eingeplant waren. Wer hier einen Architekten einsetzt, muss im Schnitt mit Kosten zwischen 1.000 und 1.500 Euro rechnen. Damit liegen sie aber weitaus niedriger, als die Kosten, die durch Baupfusch, Fehler, Mängel oder Missverständnisse entstehen.

Fazit für Bauherren

Für Bauherren bedeutet dies, dass die Kosten für einen Architekten anfangs sehr hoch erscheinen. Allerdings lohnt sich die Investition, da sich durch den Architekteneinsatz viel Zeit, Kosten und Ärger sparen lassen. Gerade Baumängel werden von Bauherren oft nicht oder nicht rechtzeitig erkannt und hier kann der Architekt bereits frühzeitig gegensteuern. Insgesamt werden die Mehrkosten für den Architekten somit wieder aufgefangen, weil auch hohe Kosten durch die Überwachung, Planung und Kontrolle eingespart werden können. Dadurch lohnt sich der Aufwand allemal.

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