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Fertig- und Massivhaus Berlin – Hausbau in der Hauptstadt

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Was möchten Sie bauen?

Wohnen in der Hauptstadt Berlin, da wo das Leben pulsiert und sich der Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland befindet, muss kein Traum bleiben. Immer mehr Menschen zieht es in den Stadtstaat und das nicht nur im Urlaub. Mit seinen rund 3,45 Millionen Einwohnern ist Berlin die bevölkerungsreichste Stadt Deutschlands, in der Europäischen Union sogar die zweitgrößte.

In Berlin kann jeder Wohntraum wahr werden, hier stehen wunderschöne sanierte Altbauten, Villen und auch Neubauten. Ebenso können sich Baufamilien für ein Fertighaus oder Massivhaus entscheiden, für das sicherlich die richtige Stelle gefunden wird, an der sie sich heimisch fühlen werden. Zahlreiche Unternehmen haben sich im Stadtstaat angesiedelt und einige können beim Fertig- und Massivhausbau mit Sicherheit behilflich sein.

Fertig- und Massivhäuser in Berlin

Haus bauen in Berlin: Großstadttrubel oder idyllisches Landleben

Berlin ist die flächenmäßig größte Stadt in Deutschland mit rund 892 Quadratkilometern und für jeden lässt sich hier nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen das richtige Plätzchen zum Wohnen finden. In der Weltstadt der Kultur, Politik und Medien sowie Wissenschaften wohnen und arbeiten Diplomaten, Künstler und viele andere Menschen aus aller Herren Länder. Weltweit bekannt ist die Stadtgeschichte und genauso die Architektur und nicht zu vergessen das aufregende Nachtleben, wo immer etwas los ist.

Im Stadtstaat Berlin kann jeder nach seinen Wünschen leben, sehr beliebt sind dabei die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Berlin Mitte und Tempelhof-Schöneberg, um nur einige zu nennen. Die zwölf Bezirke unterteilen sich nochmals in insgesamt 95 Ortsteile, wovon einige durchaus einen dörflichen Charakter aufweisen und bei denen das Massivhaus in einer malerischen Lage gebaut werden kann. So kann das idyllische Landleben beispielsweise in Neukölln im Ortsteil Britz, im Bezirk Lichtenberg im Ortsteil Malchow oder in Steglitz-Zehlendorf in Wannsee in einem Massivhaus erlebt werden. Fernab vom Großstadttrubel und trotzdem noch in direkter Stadtnähe kann das Massivhaus seinen Platz finden und dennoch können die Freizeitangebote genutzt und die Arbeitswege schnell zurück gelegt werden.

Bauunternehmen in Berlin

Zahlreiche Unternehmen aus allen Branchen haben sich im Stadtstaat neu angesiedelt und Berlin hat sich somit zu einem starken Wirtschaftsstandort entwickelt. Traditionsreiche Industrieunternehmen sind hier genauso angesiedelt, wie dynamische Dienstleister, ein starker Mittelstand und innovative High-Tech-Firmen, was die Entscheidung für den Massivhausbau sicherlich erleichtern wird.

Mit kompetenten Bauunternehmen an der Seite wird das Fertig- oder Massivhaus in Berlin sicherlich schnell fertig gestellt. Viele der Berliner Unternehmen haben expandiert bzw. ihren Firmensitz in diese Region verlegt und beschäftigen gut ausgebildete Fachkräfte. An den Fluss- und Seenlandschaften der Havel und Spree haben nicht nur viele Menschen ihre Heimat, sondern auch zahlreiche Firmen haben für sich den Wirtschaftsstandort Berlin entdeckt, denn hier befindet sich das Tor nach Mittel- und Osteuropa. Es finden sich verschiedene Unternehmen für das Massivhaus, so dass hier die Bauherren aus dem Vollen schöpfen können.

Renommierte Baufirmen in Berlin

Nachhaltig bauen in Berlin

Mit dem Solaratlas Berlin wird gezeigt, wie viele Dachanlagen sich für den Betrieb von Photovoltaikanlagen eignen, und ab 2023 gilt die Solarpflicht in Berlin. Damit sollen Baufamilien und Eigentümer von Immobilien motiviert werden, ihr Dach mit einer Solaranlage zu bebauen und so möglichst energieeffizient zu leben. Damit kann die Sonnenenergie effektiv genutzt werden, was nicht nur dem Einzelnen zugute kommt, sondern auch den nachfolgenden Generationen.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Berlin?

Auch wer in Berlin bauen will, muss die anfallenden Baunebenkosten berücksichtigen und zu diesen zählt unter anderem die Grunderwerbsteuer.

In Berlin fällt Grunderwerbsteuer von 6 % an beim Kauf von

  • Grundstücken mit oder ohne Bebauung,
  • Immobilien wie Ferienhäusern oder Datschen auf Pachtgelände und
  • Erbbau- und Sondernutzungsrechten wie bei Eigentumswohnungen oder Gewerbeeinheiten.

Erwerben Sie also beispielsweise Baugrund für 86.760,00 €, so ist in Berlin eine Grunderwerbsteuer von 5.205,60 € zu entrichten.

Außerdem unter die Grunderwerbsteuer in Berlin fallen der Tausch von Grundstücken, das Meistgebot bei einer Versteigerung sowie Übereignungen.

Kann die Grunderwerbsteuer in Berlin umgangen werden?

Im Gesetz gibt es einige Ausnahmeregelungen. Sie ermöglichen das Umgehen der Grunderwerbsteuer. Unter anderem zählen hierzu folgende Fälle:

  • Gesamtkosten liegen unter 2.500,00 €. Das kommt in der Praxis sehr selten vor. Zudem handelt es sich hierbei um eine Freigrenze und keinen Freibetrag. Sobald also das Grundstück 2.501,00 € kostet, wird die Grunderwerbsteuer für den gesamten Betrag fällig.
  • Grundstück wird vom Ehe- oder Lebenspartner erworben. Auch hier wird keine Grunderwerbsteuer berechnet.
  • Grundstück wird ebenfalls vom Ehe- oder Lebenspartner erworben, allerdings im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung, sprich bei Scheidung / Trennung.
  • Grundstück wird von Personen erworben, mit denen eine geradlinige Verwandtschaft besteht (Kinder, Eltern, Großeltern usw.).

In allen anderen Fällen muss die Grunderwerbsteuer gezahlt werden.

Wann muss in Berlin die Grunderwerbsteuer gezahlt werden?

Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine so genannte Verkehrssteuer. Das heißt, dass eine Stundung der fälligen Steuern grundsätzlich nicht möglich ist. Der Steuerbescheid ergeht in der Regel, nachdem der Kaufvertrag rechtskräftig abgeschlossen wurde. Das heißt, dass es ausreicht, dass beide Vertragspartner den Vertrag vor einem Notar unterzeichnet haben. Ob der Kaufpreis bereits gezahlt wurde, spielt hingegen keine Rolle für den Fiskus.

Ab dem Zugang des Steuerbescheids bleiben dem Steuerpflichtigen regelmäßig 30 Tage Zeit, um die Steuerschuld zu begleichen. Allerdings hat das Finanzamt einen gewissen Spielraum, so dass auch längere Zeiten vereinbart werden können. In der Praxis findet diese Vorgehensweise jedoch kaum Umsetzung.

Werden nachträglich Mängel festgestellt, die zu einer Minderung des Kaufpreises führen, so ist dies dem Finanzamt ebenfalls mitzuteilen. In diesen Fällen kann der Bescheid über die Grunderwerbsteuer nämlich geändert werden. Mithin sind zu viel entrichtete Beträge auch an den Steuerpflichtigen zurückzuzahlen. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass die Rückzahlung nur binnen maximal zwei Jahren nach Entstehen der Steuerschuld möglich ist.

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