Grundstück Erschließung

Grundstück teilerschlossen – vollerschlossen

Von Marc Hammermeister Am 27. Oktober 2022
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Was versteht man unter Grundstücken, die voll- oder teilerschlossen sind?

Wer auf der Suche nach einem Grundstück für den Bau des geplanten Massivhauses ist, der wird in den Anzeigen auf verschiedene Bezeichnungen stoßen, darunter etwa

  1. Rohbauland,
  2. teilerschlossenes Grundstück oder
  3. vollerschlossenes Grundstück.

Die meisten angehenden Hauskäufer setzen auf ein voll erschlossenes Grundstück, weil sie annehmen, dass alle wichtigen Versorgungsleitungen auf dem Grundstück liegen. Doch hier gibt es viele Feinheiten, die geklärt werden müssen.

Die vier Versorgungsleitungen

Damit ein Grundstück als vollerschlossen gilt, müssen vier grundlegende Versorgungsleitungen, auch als Medienträger bezeichnet, vorliegen.

Das sind:

  1. Gas
  2. Wasser
  3. Strom
  4. Abwasser

Diese Leitungen liegen bei neuen Erschließungsgebieten oft auf den Grundstücken. Sie ragen meist kurz hinter der Grundstücksgrenze (etwa einen halben Meter von dieser entfernt) aus dem Boden. Allerdings ist diese Variante des vollerschlossenen Grundstücks nur in den wenigsten Fällen des Grundstückskaufs zu sehen. In 85 Prozent der Grundstückskäufe führen die vier Medienträger lediglich am Grundstück vorbei, das heißt, sie liegen zum Beispiel in der Straße. Auch eine Vorbeiführung in der Entfernung von 100 bis 150 Meter ist möglich. Sofern dies der Fall ist, darf laut Gesetz trotzdem noch von einem vollerschlossenen Grundstück gesprochen werden.

Zudem gibt es einige Besonderheiten: Lange Zeit war Gas als Medienträger für ein vollerschlossenes Grundstück unersetzbar. Doch aufgrund der erneuerbaren Energien, die immer mehr Einzug in die Haushalte halten, ist ein Gasanschluss heute nicht mehr zwingend erforderlich. Zudem gibt es einige, wenige Gemeinden und Kommunen, die über keine eigene Abwasserentsorgungsmöglichkeit verfügen. Hierbei ist eine eigene Kläranlage einzurichten.

Das teilerschlossene Grundstück

Das teilerschlossene Grundstück zeichnet sich dadurch aus, dass nicht alle vier Medienträger verlegt sind. Das heißt, diese Erschließung muss der Bauherr selbst vornehmen, so dass zusätzliche Kosten entstehen.

Ein teilerschlossenes Grundstück ist meist preiswerter und wenn die Anschlüsse für Abwasser und Gas nicht benötigt werden (sh. Erläuterungen oben), dann kann es sinnvoll sein, in ein teilerschlossenes Grundstück zu investieren.

Wie sieht es mit weiteren Medienträgern aus?

Natürlich werden die vier genannten Medienträger überall benötigt.

Darüber hinaus sollten aber auch Leitungen für

  • Telefon / DSL
  • Kabelfernsehen oder
  • Fernwärme

vorhanden sein. Diese müssen ausdrücklich nicht auf einem voll erschlossenen Grundstück vorhanden sein. Insbesondere bei Baulücken, die als Grundstücke in Frage kommen, liegen die Medienträger oft noch nicht vor und selbst die vier grundlegenden Anschlüsse liegen meist nur in der Straße bereit.

Bodengutachten kann Auskunft geben

Wer sich unsicher ist, welche Medienträger auf dem Grundstück liegen oder an diesem vorbeiführen, sollte ein Bodengutachten (Was ist ein Bodengutachten?) erstellen lassen. Dieses zeigt auch gleich eventuelle Altlasten im Boden auf. Zudem kann man dadurch, aufgrund der Suche nach historischen Daten, ermitteln, ob schon einmal Versorgungsleitungen auf dem Grundstück vorhanden waren. Im Zweifel lohnt ebenso ein Blick in den Bebauungsplan oder eine Anfrage bei der Stadt.

Fazit: Vollerschlossen nicht immer sinnvoll

Faktisch kann zusammengefasst werden, dass das vollerschlossene Grundstück oftmals nicht das bietet, was sich das Gros der Bevölkerung darunter vorstellt. Vielmehr können auch beim vollerschlossenen Grundstück weitere Kosten auf die Häuslebauer zukommen. Zudem kann sich die Investition in ein teilerschlossenes Grundstück lohnen, wenn einzelne Medienträger nicht benötigt werden.

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