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Fertig- oder Massivhaus in Niedersachsen bauen

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Was möchten Sie bauen?

Wer in Niedersachsen ein Haus baut, befindet sich in einer bunt gemischten Gesellschaft, denn hier suchten nach dem Zweiten Weltkrieg viele Heimatvertriebene und Ostflüchtlinge eine neue Heimat. Aber auch Menschen aus anderen Regionen ließen sich im Nordwesten der Bundesrepublik Deutschland nieder, bedingt durch die zahlreichen Wissenschaftseinrichtungen, Industriebetriebe und den Einrichtungen des Militärs in Niedersachsen und den benachbarten Stadtstaaten Bremen sowie Hamburg. Unzählige Zuwanderer, die nach Niedersachsen als so genannte Gastarbeiter kamen oder die Neubürger aus dem einstigen Ostblock, die sich hier häslich nieder gelassen haben, prägten lange Zeit die Einwohnerstruktur des Landes. Von vielen Menschen ist Niedersachsen heute die Wahlheimat geworden, die ihren Wohnsitz hierher verlegt haben.

Nicht nur die unterschiedlichsten Wohnträme können in Niedersachsen in die Tat umgesetzt werden, wie ein Haus oder Wohnung, ein Alt- oder Neubau, ein Fertig- oder Massivhaus, wofür nicht nur das richtige Plätzchen gefunden wird, sondern sind hier auch zahlreiche Unternehmen angesiedelt, die sich vor allen Dingen im Fertig- und Massivhausbau auskennen.

Fertig- & Massivhäuser in Niedersachsen

Hausbau in Niedersachsen: Großstadt oder Land

Niedersachsen hat schon eine beachtliche Größe aufzuweisen, erstreckt sich das Bundesland doch über mehr als 47.600 Quadratkilometer und ist damit das zweitgrößte Land in Deutschland. Auch bevölkerungsmäßig ist hier nicht unbedingt von einer geringen Dichte zu sprechen, denn in Niedersachsen leben rund 7,9 Millionen Menschen. Und trotzdem kann hier jeder nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen leben und wohnen.

Die vielen Metropolen, wie die Landeshauptstadt Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Wolfsburg, Göttingen, Hildesheim und Salzgitter bieten das pulsierende Leben einer Großstadt und lassen das Bauvorhaben mit einem Massivhaus wahr werden. Ebenfalls finden sich natürlich die ländlichen Regionen, wie das Braunschweiger und Calenberger Land, Weserbergland, Schaumburger Land, Elbe-Weser-Dreieck, Lüneburger Heide, Hildesheimer Börde, Emsland und Ostfriesland, um nur einige zu nennen, wo für ein Massivhaus ein Plätzchen weit entfernt von der hektischen Großstadt zu finden ist. Doch ist dieses auch wiederum nicht allzu weit entfernt, so dass immer noch die Stadtnähe vorhanden ist. Ebenso können die zahlreichen Freizeitmöglichkeiten und das Arbeitsplatzangebot genutzt werden.

Wer sich für ein Fertig- oder Massivhaus in Niedersachsen entschieden hat, kann nicht nur die Arbeitswege kurz halten, sondern auch all die Vorzüge des Landes genießen, die es zu bieten hat. Einer großen Beliebtheit erfreuen sich hierbei natürlich die Nordseebäder und hier sind bedeutende Orte unter anderem Cuxhaven, Otterndorf an der Elbmündung und die Samtgemeinde Land Wursten, die direkt vor der Haustür liegen.

Bauunternehmen in Niedersachsen

Im Raum Hannover befindet sich die wirtschaftliche Schwerpunktregion des Bundeslandes. Für die weitere Stärkung der Region ist die europäische Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg mit verantwortlich. In Niedersachsen haben sich unterschiedliche Branchen angesiedelt, die auch unterschiedliche Größen aufweisen, so gibt es Großunternehmen und genauso kleinere Unternehmen und welche aus dem Mittelstand.

Interessant für das Bauvorhaben Massivhaus sind neben dem Maschinen- und Anlagenbau, der Landtechnik und Offshore-Zulieferung die Windenergieanlagen und die Biogasanlagen. In Niedersachsen sind mehrere Hersteller von Windkraftanlagen mit ihren Produktionsstätten angesiedelt. In ganz Deutschland ist Niedersachsen übrigens der Standort für Windkraftanlagen mit der größten Bedeutung.

Aber auch verschiedene Bauunternehmen sind in Niedersachsen in unterschiedlichen Regionen angesiedelt, so dass diese mit dem Bau vom Fertig- oder Massivhaus beauftragt werden können.

Regionale Baufirmen in Niedersachsen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen?

Auch in Niedersachsen ist Grunderwerbsteuer zu entrichten, sofern Grundstücke oder Immobilien in diesem Bundesland betroffen sind, und zwar bei:

  • Kaufverträgen für bebautes oder unbebautes Land
  • Grundstückstausch
  • dem Meistgebot innerhalb eines Versteigerungsverfahrens
  • Erwerb von Erbbaurecht

Die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen beträgt 5 % des Kaufpreises. Kaufen Sie also Baugrund im Wert von 150.000 Euro, so müssen Sie in Niedersachsen Grunderwerbsteuer von 7.500 Euro einplanen.

Grunderwerbsteuer Niedersachsen – Wann muss NICHT gezahlt werden?

Generell ist die Grunderwerbsteuer bei jedem Immobilienverkauf zu zahlen, der eine Immobilie innerhalb Deutschlands betrifft.

Ausnahmen gelten bei bestimmten Personengruppen, wie

  • Verwandten ersten Grades und
  • Ehe- bzw. Lebenspartnern.

Werden Immobilien von diesen Personen erworben, entfällt die Grunderwerbsteuer. Auch bei geschiedenen Ehepartnern bzw. bei Lebenspartnern, deren Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde, kann die Grunderwerbsteuer entfallen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kaufvertrag im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung geschlossen wird.

Zusätzlich sind Immobilien mit extrem geringem Wert von der Grunderwerbsteuer ausgeschlossen, die jedoch in der Praxis kaum erworben werden. Der Grenzwert beträgt hierbei 2.500 Euro. Wird dieser nicht überschritten, fällt auch keine Steuer an. Bei Überschreitung dieser Freigrenze selbst nur um einen Euro, muss sofort der gesamte Betrag versteuert werden.

Fälligkeit der Grunderwerbsteuer in Niedersachsen

Wenn sich Käufer und Verkäufer auf einen Kaufpreis geeinigt haben, wird in der Regel der Kaufvertrag beim Notar aufgesetzt. Sobald dieser unterzeichnet ist, kann der Fiskus den Steuerbescheid erstellen. Dabei ist es unerheblich, ob die Zahlung des Kaufpreises bereits erfolgt ist oder nicht. Nach Zugang des Steuerbescheids bleibt dem Steuerschuldner eine Frist von einem Monat zum Begleichen der Schuld. Zwar liegt es im Ermessen des zuständigen Finanzamts auch längere Zahlungsfristen zuzulassen, doch wird von diesem Recht in der Praxis kaum Gebraucht gemacht.

Allerdings kann die Grunderwerbsteuer innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags gesenkt werden, sofern sich Käufer und Verkäufer auf eine Kaufpreisminderung einigen bzw. diese aufgrund von Sachmängeln notwendig wird. Für die Reduzierung der Steuer muss ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Dabei ist die Zwei-Jahres-Frist einzuhalten.

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