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Fertig- & Massivhaus in Sachsen-Anhalt

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Was möchten Sie bauen?

Wohnen in Sachsen-Anhalt – das bedeutet auch, sich in einer guten Gesellschaft zu befinden. Flächenmäßig ist es das achtgrößte Bundesland in Deutschland, bevölkerungsmäßig schafft es Sachsen-Anhalt immerhin noch auf den zehnten Platz. Gegründet wurde Sachsen-Anhalt erst am 3. Oktober 1990 bei der deutschen Wiedervereinigung. Es gliedert sich in elf Landkreise und drei kreisfreie Städte.

In Sachsen-Anhalt wird für jeden Wohngeschmack das passende Angebot zu finden sein. Hier kann zwischen Wohnung oder Haus, Neu- oder Altbau, Fertig- oder Massivhaus gewählt werden. Das Bundesland bietet nicht nur den richtigen Platz, um sich heimisch zu fühlen, sondern stehen hier auch kompetente Unternehmen bereit, die sich im Bau von einem Massivhaus auskennen und den Bauherren in jeglicher Hinsicht ihre Unterstützung anbieten.

Massiv- und Fertighäuser in Sachsen-Anhalt

Hausbau in Sachsen-Anhalt: Stadt- oder Landleben

Zwar befindet sich Sachsen-Anhalt flächenmäßig im Mittelfeld, doch weist es mit seinen mehr als 20.400 Quadratmetern noch eine recht ansehnliche Größe auf, die für jeden Geschmack das perfekte Ambiente zu bieten hat. Mehr als 2,3 Millionen Einwohner sind hier zu Hause, die stolz auf ihr Land und ihre fünf Kulturerbestätten sind und sich wohlfühlen. Hier steht vor allen Dingen die Burgen-, Schlösser- und Kirchenlandschaft in einer wahren Vielfalt an erster Stelle.

Wird Wert auf das Großstadtflair beim Massivhausbauvorhaben gelegt, so ist hierbei die Landeshauptstadt Magdeburg die erste Wahl. Aber auch die kreisfreien Städte Halle und Dessau-Roßlau bieten das pulsierende Großstadtleben. Ebenfalls sind die ländlichen Regionen sehr beliebt, wie Ostfalen, Anhalt-Wittenberg, Harz, Elbe-Börde-Heide, das Mansfelder Land, die Saale-Unstrut-Region, das Chemiedreieck oder die Altmark, wo das Massivhaus seinen Platz finden kann. Fernab dem Großstadttrubel leben und dennoch die Nähe der Stadt genießen zu können, mit dem jeweiligen Arbeitsplatz- und genauso Freizeitangebot, das ist in Sachsen-Anhalt durchaus möglich.

Bauunternehmen in Sachsen-Anhalt

Wer sich für ein Fertig- oder Massivhaus in Sachsen-Anhalt entschieden hat, benötigt dementsprechend qualifizierte Partner an seiner Seite und diese sollten am besten aus der eigenen Region kommen. Und das wird in diesem noch relativ jungen Bundesland mit seiner langen industriellen Tradition ermöglicht. Das Innovationspotential gehört zu den bedeutenden Stärken von Sachsen-Anhalt und die Grundlage dafür sind die gut entwickelte Landschaft der Forschung sowie die enge Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft.

Trotz des Zusammenbruchs des Bergbaus, dem Chemiedreieck und dem Maschinenbau, erholte sich das Bundesland wieder, wenn dies auch nur langsam gelang. Heute sind die bedeutendsten Wirtschaftszweige der Tourismus, das Ernährungsgewerbe, der Maschinenbau und die Chemieindustrie. Diese werden noch unterstützt durch die Forschungslandschaft, die öffentlich gestützt wird.

Nicht nur die traditionellen Branchen sind heute in Sachsen-Anhalt vertreten, die für das Bauvorhaben ´Fertig- oder Massivhaus sprechen, sondern hat sich hier auch der Dienstleistungssektor etabliert. Des Weiteren haben sich neue Industrien, wie Informations- und Kommunikationstechnologien, Automobilindustrie, Holzindustrie und viele andere angesiedelt.

Baufirmen in Sachsen-Anhalt

Energieeffizientes Haus bauen in Sachsen-Anhalt

Auch wenn sich die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt nur langsam erholt hat, so ist das fortschrittliche Bauen genauso hier möglich. Hierbei wird vor allen Dingen auf die nachwachsenden Rohstoffe, Photovoltaik, Windenergie, Biotechnologie und Co. gesetzt. All diese Branchen sind in diesem Land ansässig, so dass Sachsen-Anhalt für den Bau von einem energieeffizienten Haus immer interessanter wird.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt?

Auch in Sachsen-Anhalt werden Sie um die Grunderwerbsteuer beim Bau einer Immobilie beziehungsweise beim Erwerb eines Grundstücks nicht herumkommen. Diese zu den Baunebenkosten, genauer gesagt den Grundstückskauf-Nebenkosten zählende Ausgabe wird von Vater Staat gesetzlich vorgeschrieben. In Sachsen-Anhalt beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % und damit liegt sie im guten bundesdeutschen Durchschnitt. Möchten Sie also Baugrund zum Preis von 210.000 € erwerben, so fällt in Sachsen-Anhalt eine Grunderwerbsteuer von 10.500 € an.

Wer zahlt Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt?

Alle, die ein Grundstück kaufen, einen Grundstückstausch durchführen, den Zuschlag bei einer Versteigerung einer Immobilie oder eines Grundstücks erhalten, sind in Sachsen-Anhalt der Grunderwerbsteuer unterworfen. Dies gilt auch, wenn Sie ein unbebautes Grundstück von einem Bauunternehmen erwerben und einen Bauvertrag für ein Haus auf dem gleichen Grundstück mit ebendieser Baufirma unterschreiben. Dann wird zudem die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den Kaufpreis für das Grundstück, sondern auch auf die Baukosten aufgeschlagen.

Wann muss die Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt gezahlt werden?

Die Grunderwerbsteuer wird in Sachsen-Anhalt vom Fiskus in Rechnung gestellt, sobald der Kaufvertrag notariell geschlossen wurde. Dabei ist es für den Steuerbescheid irrelevant, ob der Kaufpreis bereits geflossen ist oder nicht. In der Regel bleibt ab Zugang des Steuerbescheids eine Frist von einem Monat, um die Steuerschuld zu begleichen. Allerdings erhält das Finanzamt hier einen Ermessensspielraum, so dass die Frist verlängert werden kann. In der Praxis macht davon jedoch kaum ein Finanzamt Gebrauch.
Die Grunderwerbsteuer zählt in Deutschland übrigens zu den Verkehrssteuern und aufgrund dessen ist eine Stundung der Steuerzahlung grundsätzlich ausgeschlossen.

Welche Ausnahmen gelten in Sachsen-Anhalt bei der Grunderwerbsteuer?

Natürlich wären wir nicht in Deutschland, würde es nicht die eine oder andere Ausnahme geben, die von der Grunderwerbsteuer befreit.

Insgesamt drei Ausnahmen sind aktuell bekannt:

  1. Freigrenze von 2.500,00 Euro
  2. Erwerb von Verwandten 1. Grades
  3. Erwerb von Ehegatten oder Lebenspartnern

Besonders tückisch ist die Freigrenze, die gerne mit einem Freibetrag verwechselt wird. Als Grenze besagt sie jedoch, dass alle Immobilienkäufe, die mehr als 2.500 Euro kosten, in voller Höhe grunderwerbsteuerpflichtig sind.

Zu den Verwandten ersten Grades zählen vor allem Eltern, Großeltern und Kinder, um nur einige Beispiele zu nennen. Beim Kauf vom Ehe- oder Lebenspartner kann dieser auch nach der Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft erfolgen. Sofern der Kauf im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung erfolgt, bleibt er von der Grunderwerbsteuer befreit.

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